Garantiebedingungen

5 Jahre BANKAMP Herstellergarantie

1. Garantiegeber

Garantiegeber ist:

Bankamp-Leuchten GmbH & Co. KG
Hüttenstraße 4
59759 Arnsberg – Neheim-Hüsten
Deutschland

E-Mail: technik@bankamp.de
alternativ: info@bankamp.de

Nachfolgend „BANKAMP“ genannt.

2. Umfang der Herstellergarantie

BANKAMP gewährt auf alle BANKAMP-Produkte eine Herstellergarantie von fünf (5) Jahren auf die elektronischen und optischen Bauteile des Produkts, nicht auf das komplette Produkt.

Als elektronische Bauteile gelten insbesondere die in der Leuchte verbauten elektronischen Komponenten, beispielsweise LED-Module, Betriebsgeräte, Treiber sowie elektronische Steuerungs- und Regelungskomponenten.

Als optische Bauteile gelten insbesondere die zur Lichtlenkung, Lichtverteilung oder Lichtabdeckung dienenden Bestandteile, beispielsweise Linsen, Reflektoren, Diffusoren und entsprechende Abdeckungen. Gläser sind ausgenommen.

Die Herstellergarantie umfasst einen Funktionsausfall oder eine wesentliche Funktionsstörung eines von der Garantie erfassten elektronischen oder optischen Bauteils, sofern diese innerhalb der Garantiezeit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftritt und nicht auf einen der unter Ziffer 8 genannten Ausschlussgründe zurückzuführen ist.

Eine wesentliche Funktionsstörung liegt insbesondere dann vor, wenn die bestimmungsgemäße Hauptfunktion des betroffenen Bauteils erheblich beeinträchtigt ist. Hierzu können beispielsweise erhebliche Funktionsstörungen der Elektronik, dauerhaftes technisch bedingtes Flackern oder der teilweise Ausfall elektronischer Komponenten gehören.

Nicht von der Herstellergarantie erfasst sind mechanische Bauteile sowie andere Bestandteile des Produkts, die weder elektronische noch optische Bauteile sind.

Eine normale, technisch bedingte oder altersbedingte Veränderung oder Verschlechterung der Leistung stellt keinen Garantiefall dar. Dies gilt insbesondere für eine im Laufe der Nutzungsdauer auftretende normale Veränderung des Lichtstroms, der Lichtfarbe oder der Farbwiedergabe.

3. Garantieberechtigte

Die Herstellergarantie gilt für Endverbraucher.

Die Garantie ist produktbezogen und bleibt bei einem Eigentümerwechsel innerhalb der Garantiezeit bestehen, sofern die Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen erfüllt und die erforderlichen Nachweise erbracht werden können.

4. Garantiezeit und Beginn

Die Garantiezeit beträgt fünf (5) Jahre.

Bei einem Erwerb über einen Händler beginnt die Garantiezeit mit der Übergabe des Produkts durch den Händler an den Käufer.

Bei einem unmittelbaren Erwerb von BANKAMP beginnt die Garantiezeit mit der Übergabe des Produkts durch BANKAMP an den Käufer.

Das Datum der Übergabe ist grundsätzlich durch einen geeigneten Kaufbeleg oder eine Rechnung nachzuweisen.

Eine Garantieleistung, insbesondere eine Reparatur oder ein Austausch des Produkts oder einzelner Bauteile, führt weder zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit noch zum Beginn einer neuen Garantiezeit.

5. Räumlicher Geltungsbereich

Die Herstellergarantie wird für Produkte gewährt, die in Deutschland, Österreich, Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg erworben wurden.

Wird ein in einem dieser Länder erworbenes Produkt außerhalb dieser Länder genutzt oder installiert, bleibt die Herstellergarantie grundsätzlich bestehen.

Befindet sich das Produkt außerhalb dieses Geltungsbereichs, trägt der Garantienehmer die zusätzlichen Kosten für den Transport des Produkts bis in den räumlichen Geltungsbereich sowie für den Rücktransport vom räumlichen Geltungsbereich zum außerhalb gelegenen Bestimmungsort.

6. Leistungen im Garantiefall

Liegt ein von dieser Herstellergarantie erfasster Garantiefall vor, entscheidet BANKAMP nach eigenem Ermessen, ob

  • das betroffene Produkt bzw. Bauteil repariert oder
  • das betroffene Produkt bzw. Bauteil ausgetauscht wird.

Ist das ursprüngliche Produkt oder Bauteil nicht mehr verfügbar, ist BANKAMP berechtigt, ein technisch und wertmäßig vergleichbares Nachfolgeprodukt bzw. Ersatzbauteil bereitzustellen.

Aus einer Garantieleistung entsteht kein Anspruch auf ein hinsichtlich Form, Farbe, Material, Oberfläche oder technischer Ausstattung vollständig identisches Produkt, sofern das ursprüngliche Produkt nicht mehr verfügbar ist und das bereitgestellte Produkt technisch und wertmäßig vergleichbar ist.

7. Kosten im Garantiefall

Bei einem berechtigten Garantiefall übernimmt BANKAMP die für die Garantieleistung erforderlichen Kosten der Reparatur bzw. des Austauschs.

BANKAMP übernimmt außerdem die erforderlichen Versandkosten für den Transport des Produkts zu BANKAMP und den Rückversand innerhalb des unter Ziffer 5 genannten räumlichen Geltungsbereichs.

Soweit für einen sicheren Versand eine besondere Verpackung erforderlich ist, kann BANKAMP auch die hierfür erforderlichen Verpackungskosten übernehmen bzw. eine geeignete Versandverpackung zur Verfügung stellen.

Nicht von der Herstellergarantie umfasst sind insbesondere Kosten für:

  • Ausbau oder Demontage des Produkts,
  • Einbau oder erneute Montage des Produkts,
  • Elektroinstallationsarbeiten,
  • Handwerker- oder Montageleistungen,
  • Fahrt- und Anfahrtskosten sowie
  • sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Demontage, Installation oder erneuten Inbetriebnahme entstehen.

Gesetzliche Ansprüche des Garantienehmers bleiben hiervon unberührt.

8. Garantieausschlüsse

Die Herstellergarantie besteht nicht für Schäden, Funktionsstörungen oder Veränderungen, die insbesondere zurückzuführen sind auf:

  • normalen oder bestimmungsgemäßen Verschleiß;
  • Verschleißteile;
  • unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung;
  • fehlerhafte oder unsachgemäße Montage oder Installation;
  • Montage, Installation oder Betrieb entgegen den von BANKAMP bereitgestellten Montage-, Bedienungs- oder Sicherheitshinweisen;
  • Verwendung ungeeigneter oder nicht kompatibler Dimmer;
  • Verwendung ungeeigneter oder nicht kompatibler Steuerungen oder Steuerungssysteme;
  • Überspannung oder andere außerhalb des Produkts verursachte elektrische Einwirkungen;
  • Blitzschlag;
  • äußere bzw. mechanische Beschädigungen;
  • Einwirkung von Feuchtigkeit oder Wasser bei Produkten, die für eine entsprechende Umgebung nicht vorgesehen sind;
  • eigenmächtige Veränderungen, Umbauten oder Modifikationen am Produkt;
  • Reparaturen oder Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte;
  • Verwendung nicht geeigneter oder nicht von BANKAMP freigegebener Ersatzteile;
  • außergewöhnliche oder sachwidrige Betriebsbedingungen oder
  • höhere Gewalt.

Eine gewerbliche Nutzung des Produkts sowie eine hohe Zahl an Betriebsstunden führen für sich allein nicht zum Ausschluss der Herstellergarantie.

Ein Garantieanspruch besteht jedoch nicht, soweit der geltend gemachte Zustand lediglich auf einer normalen bzw. technisch zu erwartenden Alterung oder Leistungsverschlechterung beruht.

9. LED- und lichttechnische Eigenschaften

Die normale Alterung von LEDs und anderen lichttechnischen Komponenten ist nicht Gegenstand der Herstellergarantie.

Insbesondere stellen eine im Rahmen der üblichen Alterung auftretende

  • Verringerung des Lichtstroms,
  • Veränderung der Lichtfarbe,
  • Veränderung der Farbwiedergabe oder
  • sonstige alters- oder nutzungsbedingte Veränderung der lichttechnischen Eigenschaften

für sich allein keinen Garantiefall dar.

Von der Garantie erfasst sind dagegen ein Funktionsausfall oder eine wesentliche Funktionsstörung eines von der Garantie umfassten elektronischen oder optischen Bauteils innerhalb der Garantiezeit, sofern kein Ausschlussgrund nach diesen Garantiebedingungen vorliegt.

10. Oberflächen und optische Veränderungen

Nicht von der Herstellergarantie umfasst sind normale alters-, umwelt- oder nutzungsbedingte optische Veränderungen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • natürliche Patina,
  • alters- oder nutzungsbedingte Farbveränderungen,
  • durch Sonnen- bzw. UV-Licht verursachte Veränderungen,
  • Gebrauchsspuren und Kratzer sowie
  • normale Veränderungen von Metall-, Glas-, Lack- oder sonstigen Oberflächen.

Unberührt bleiben Garantiefälle, bei denen eine entsprechende Veränderung nachweislich auf einen von der Herstellergarantie erfassten Fehler eines elektronischen oder optischen Bauteils zurückzuführen ist.

11. Geltendmachung der Herstellergarantie

Ein Garantiefall ist grundsätzlich gegenüber dem Händler geltend zu machen, bei dem das Produkt erworben wurde.

Existiert der ursprüngliche Händler nicht mehr oder verweigert dieser die Bearbeitung des Garantiefalls, kann sich der Garantienehmer unmittelbar an BANKAMP wenden:

Bankamp-Leuchten GmbH & Co. KG
Hüttenstraße 4
59759 Arnsberg – Neheim-Hüsten
Deutschland

E-Mail: technik@bankamp.de
alternativ: info@bankamp.de

Zur Prüfung des Garantieanspruchs sind grundsätzlich folgende Informationen bzw. Nachweise bereitzustellen:

  • Kaufbeleg oder Rechnung mit nachvollziehbarem Kaufdatum,
  • Produktbezeichnung bzw. Artikelnummer,
  • der am Produkt vorhandene Produktionscode,
  • eine möglichst genaue Beschreibung des aufgetretenen Fehlers sowie
  • auf Anforderung geeignete Fotos oder Videos zur Dokumentation des Fehlers.

BANKAMP kann weitere Informationen verlangen, soweit diese zur sachgerechten Prüfung des geltend gemachten Garantiefalls erforderlich sind.

Produkte dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Händler bzw. BANKAMP eingesandt werden.

12. Eigentümerwechsel

Die Herstellergarantie ist an das Produkt gebunden.

Wird das Produkt innerhalb der Garantiezeit an einen neuen Eigentümer übertragen, kann der neue Eigentümer die für das Produkt verbleibende Garantiezeit in Anspruch nehmen.

Voraussetzung ist, dass der ursprüngliche Kauf und der Beginn der Garantiezeit anhand eines geeigneten Kaufbelegs bzw. einer Rechnung nachgewiesen werden können und die übrigen Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen erfüllt sind.

Durch den Eigentümerwechsel beginnt keine neue Garantiezeit.

13. Verhältnis zu gesetzlichen Mängelrechten

Diese Herstellergarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung von BANKAMP.

Die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln der Ware, insbesondere die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte gegenüber dem jeweiligen Verkäufer, bestehen unabhängig von dieser Herstellergarantie.

Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich. Sie werden durch diese Herstellergarantie nicht eingeschränkt.

Insbesondere bleiben gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung sowie gegebenenfalls weitere gesetzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer von diesen Garantiebedingungen unberührt.

14. Schlussbestimmung

Für die Beurteilung eines Garantieanspruchs gelten die zum Zeitpunkt des Erwerbs des Produkts für dieses Produkt geltenden Garantiebedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Rechte des Garantienehmers unberührt.